Betreuung
Zeiten, Umfang und Kosten
Montag bis Freitag von 7 bis 15 Uhr, höchstens fünf Kinder gleichzeitig, Kinder ab einem Jahr bis zum Übergang in den Kindergarten.
Zeiten und Umfang
- Betreuungstage
- Montag bis Freitag
- Betreuungszeit
- 7:00 bis 15:00 Uhr
- Stundenmodelle
- 25, 35 oder 45 Wochenstunden
- Gruppengröße
- höchstens 5 Kinder gleichzeitig
- Alter
- ab 1 Jahr bis zum Übergang in den Kindergarten
- Urlaub
- 30 Tage im Jahr, Termine jeweils zum Jahresende für das Folgejahr
Abweichungen von den Zeiten sind nach Absprache möglich. Die gebuchten Stunden sollten im Alltag verlässlich eingehalten werden und lassen sich in der Regel zum Ende eines Betreuungsjahres anpassen. Hat Ihr Kind regelmäßige Therapie-, Förder- oder Arzttermine, sprechen Sie mich an – dafür finden wir eine flexible Lösung.
Vertretung bei Ausfall
Sollte ich über einen längeren Zeitraum ausfallen, sind die Jugendämter nach § 23 Absatz 4 Satz 2 SGB VIII verpflichtet, rechtzeitig eine andere Betreuungsmöglichkeit für Ihr Kind sicherzustellen.
Kosten und Anmeldung
Die Kindertagespflege wird über das Jugendamt der Stadt Heinsberg abgerechnet. Über die Höhe des Elternbeitrags und die Antragstellung informiert Sie das Jugendamt direkt; er richtet sich nach dem Einkommen und dem gebuchten Betreuungsumfang.
Der Weg zum Platz sieht in der Regel so aus: telefonische Anfrage, Kennenlernen vor Ort, Betreuungsvertrag, Anmeldung beim Jugendamt. Die einzelnen Schritte stehen auf der Kontaktseite.
Mittagessen
Das Mittagessen kommt über einen zuverlässigen Lieferdienst. Für Kinder mit Unverträglichkeiten plant dort eine Ernährungsberaterin die Sonderkost. Abbestellungen im Krankheitsfall sind bis 7:30 Uhr am selben Tag möglich. Die Kosten liegen derzeit bei 3,20 Euro pro Mahlzeit und werden ohne Aufschlag monatlich eingesammelt. Übernimmt das Bildungs- und Teilhabepaket die Kosten, entfallen sie nach schriftlicher Bestätigung vollständig.
Rechtlicher Rahmen
Die Pflegeerlaubnis wurde nach § 43 SGB VIII in Verbindung mit § 4 KiBiz NRW vom Jugendamt der Stadt Heinsberg erteilt. Sie erlaubt die gleichzeitige Betreuung von bis zu fünf Kindern. Zwischen dem Jugendamt und mir besteht außerdem die Vereinbarung zum Schutzauftrag nach § 8a SGB VIII.
Alle Räume sind kindgerecht gesichert – gesicherte Treppen und Schränke, Klemmschutz an den Türen – und werden regelmäßig vom Jugendamt überprüft. Ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis liegt dem Jugendamt vor und wird alle fünf Jahre erneuert.
Sicherheit im Alltag
- Kleidung innen: rutschfeste Stoppersocken oder Hausschuhe schützen vor Stürzen.
- Unterwegs: für Ausflüge nutzen wir einen gut beleuchteten Krippenwagen mit Sicherheitsgurten.
- Notfallplan: für Kinder mit chronischen Erkrankungen oder Allergien entsteht vor Betreuungsbeginn ein schriftlicher Notfall- und Handlungsplan, gemeinsam mit dem Kinderarzt.
- Raumklima: ein mobiler HEPA-Luftfilter sorgt für allergikerfreundliche Luft, ein Deckenventilator im Ruheraum für ein zugfreies Schlafklima. Zwei Babyphones sichern die Aufsicht bei Raumwechseln.
- Witterung: bei extremer Kälte bleiben wir im Haus, an heißen Tagen verlegen wir alles Draußen in die kühleren Morgenstunden.
- Zecken: nach Ausflügen kontrolliere ich die Kinder. Aus haftungs- und medizinischen Gründen entferne ich Zecken nicht selbst, sondern informiere Sie sofort.
Fragen von Eltern
Häufige Fragen zu Zeiten und Kosten
Welche Stundenmodelle gibt es in der Kindertagespflege Bienenstock?
Möglich sind Betreuungsverträge über 25, 35 oder 45 Wochenstunden innerhalb der Betreuungszeit von Montag bis Freitag, 7 bis 15 Uhr.
Was passiert, wenn die Kindertagespflegeperson länger ausfällt?
Nach § 23 Absatz 4 Satz 2 SGB VIII sind die Jugendämter verpflichtet, bei einem längeren Ausfall rechtzeitig eine andere Betreuungsmöglichkeit für das Tageskind sicherzustellen.
Wie viele Schließtage gibt es im Jahr?
Insgesamt 30 Urlaubstage im Jahr. Die Termine für das Folgejahr werden jeweils am Ende des Kalenderjahres bekanntgegeben.
Was kostet das Mittagessen?
Das Mittagessen wird über einen Lieferdienst bezogen und kostet derzeit 3,20 Euro pro Mahlzeit. Bei Kostenübernahme durch das Bildungs- und Teilhabepaket entfällt der Betrag nach schriftlicher Bestätigung vollständig.