Für Eltern
Zusammenarbeit, Regeln und Gesundheit
Was Sie von mir erwarten können, was ich von Ihnen brauche und welche Regeln im Krankheitsfall gelten.
Erziehungspartnerschaft
Eine offene und respektvolle Zusammenarbeit ist die Grundlage für das Wohlbefinden Ihres Kindes. Kleinere Anliegen können wir jederzeit ansprechen. Wichtig ist mir, dass Sorgen oder Bedenken früh auf den Tisch kommen, bevor sie sich anstauen.
- Tür-und-Angel-Gespräche für den täglichen Austausch.
- Feste Termine ohne Kinder außerhalb der Betreuungszeit für sensible Themen – das schützt auch den Datenschutz.
- Telefonisch bei dringenden oder akuten Anliegen.
- Externe Fachberatung des Jugendamtes der Stadt Heinsberg kann bei Unklarheiten jederzeit vermittelnd hinzugezogen werden.
Rollenklarheit
Ich arbeite eng und feinfühlig mit Ihrem Kind, kann und möchte Sie als Eltern aber niemals ersetzen. „Mama“ und „Papa“ bleiben den leiblichen Eltern vorbehalten – ich leite die Kinder aktiv dazu an, mich beim Vornamen zu nennen. Haben Sie das Gefühl, dass sich Grenzen verschieben, lade ich Sie jederzeit zu einem vertraulichen Gespräch ein.
Was mitkommt und was zu Hause bleibt
Ein vertrautes Übergangsobjekt – Kuscheltier oder Schmusetuch – ist als emotionale Unterstützung willkommen. Nach der Eingewöhnung bleibt privates Spielzeug zu Hause, das vermeidet Konflikte. Ausgenommen sind Einschlafhilfen und Trostspender. Kriegsspielzeug und Kinderschminke sind nicht erlaubt. Für Verlust oder Beschädigung kann ich keine Haftung übernehmen; eine vergessene Einschlafhilfe lässt sich nach Absprache abholen.
Für Kleidung und Material bekommen Sie beim Vertragsabschluss eine detaillierte Ausstattungsliste. Wichtig für den Alltag draußen: Gummistiefel, Matschhose, Regenjacke und Mütze, alles mit Namen versehen. Für die Sauberkeitsentwicklung sind Hosen mit elastischem Bund ohne Knöpfe hilfreich.
Zwei Bitten zum Schutz aller Kinder
- Fotografieren und Filmen ist innerhalb der Pflegestelle einschließlich Außenbereich aus Datenschutzgründen nicht gestattet.
- Handynutzung in der Bring-, Abhol- und Eingewöhnungsphase bitte vermeiden. Ihr Kind braucht in diesen Momenten Ihre ungeteilte Aufmerksamkeit.
Krankheit und Infektionsschutz
Als Kindertagespflegeperson bin ich an das Infektionsschutzgesetz und die Meldepflichten gegenüber dem Gesundheitsamt gebunden. Erkrankt Ihr Kind, brauche ich am Morgen eine zeitnahe Information, um den Tag zu planen und die Gruppe zu schützen. Eine Übersicht der häufigsten Erkrankungen samt Wiederzulassungsfristen und der Belehrung nach § 34 IfSG erhalten Sie mit den Vertragsunterlagen.
Hausregeln aus der Praxis
- Fieber: Ein Kind gilt erst dann als fieberfrei, wenn die Temperatur mindestens 48 Stunden ohne fiebersenkende Mittel im Normalbereich lag.
- Magen-Darm: Nach dem letzten Erbrechen oder dünnflüssigen Stuhlgang mindestens 48 Stunden symptomfreie Zeit zu Hause. Die Ansteckungsgefahr ist in den ersten beiden Tagen nach Abklingen am höchsten.
- Abholfrist: Erkrankt ein Kind während der Betreuung, holen Sie es bitte innerhalb einer Stunde nach der Benachrichtigung ab.
- Ausschluss: Kinder mit akutem Durchfall, Erbrechen, starken Schmerzen oder Fieber können nicht betreut werden – ausdrücklich auch dann, wenn die Symptome auf das Zahnen zurückgeführt werden.
- Wieder fit: Bitte bringen Sie Ihr Kind erst zurück, wenn es beschwerdefrei ist und wieder aktiv am Alltag, an Ausflügen und am Spiel teilnehmen kann.
Impfschutz und Vorsorge
Nach dem Masernschutzgesetz müssen alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr vor Betreuungsbeginn einen ausreichenden Masernschutz nachweisen – über eine ärztliche Bestätigung oder den Impfausweis. Anstehende U-Untersuchungen und Folgeimpfungen weisen Sie mir bitte zeitnah nach. Über gesundheitliche Auffälligkeiten mit Auswirkung auf den Betreuungsalltag informieren Sie mich bitte.
Datenschutz und Schweigepflicht
Alle Informationen über Sie und Ihr Kind werden nach der DSGVO und den Vorgaben des SGB VIII streng vertraulich behandelt. Eine Weitergabe an Dritte, etwa das Jugendamt, erfolgt nur im gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen oder mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung.
Fotos und Videos verwende oder veröffentliche ich niemals ohne Ihre schriftliche Zustimmung. Die detaillierten Datenschutzbestimmungen sind fester Bestandteil des Betreuungsvertrages. Wie diese Website mit Daten umgeht, steht in der Datenschutzerklärung.
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